Bundesweite Förderungen

Von Janine Schmidt

Für Ihre Investition in eine Lüftungsanlage können Sie Fördermittel vom Staat erhalten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Programme vor.

Viele Fragen lassen sich im persönlichem Gespräch mit einem Energieberater einfach klären.

Bares Geld vom Staat für die kontrollierte Wohnraumlüftung

Wohnungslüftungsanlagen werden vom Staat finanziell gefördert. Bis zu 5.000 Euro Zuschuss können Bauherren erhalten. Aber auch zinsgünstige Kredite werden gewährt. Fördermittelgeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die bundeseigene Förderbank bietet einen bunten Strauß an Förderprogrammen – von Studienkrediten über Einbruchschutz bei Eigenheimen bis hin zum Bau einer energieeffizienten Immobilie. Auch die Zielgruppen sind vielfältig: Das Geld können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer, Kommunen oder Vereine erhalten. Wir helfen Ihnen durch den Fördermitteldschungel und stellen die Bundesprogramme vor, mit denen Sie Ihre Wohnungslüftungsanlage mitfinanzieren können.

Energieeffizient sanieren mit staatlichen Fördermitteln

Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ fördert den Umstieg auf kontrollierte Wohnungslüftung bei Bestandsgebäuden (Ein- und Zweifamilienhäuser), sowohl mittels zinsgünstigem Darlehen, als auch per Investitionszuschuss. Bedingung: Der Bauantrag für das Haus muss vor dem 1. Januar 1995 gestellt worden sein. Wichtig ist auch, dass die Fördermittel vor der Sanierung bei der KfW beantragt werden. Die Mittel werden nur dann gewährt, wenn ein externer Sachverständiger eingebunden wird. Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung dieses unabhängigen Sachverständigen gewährt die KfW einen zusätzlichen Zuschuss im Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Progr.- Nr. 431). Ob das Wohneigentum selbst genutzt oder vermietet wird, spielt keine Rolle. Förderfähig sind zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, bedarfsgeregelte Abluftsysteme sowie Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude.

Bis zu 5.000 Euro Zuschuss für die Moderne Wohnraumlüftung im Bestandsbau

Bei der Zuschuss-Variante des KfW-Programms „KfW – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen (Nr. 430, Zuschuss)“ wird ein Betrag in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt, jedoch maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.

Folgende Maßnahmen sind beim Einbau der Lüftungsanlage förderfähig:

  • Einbau der Lüftungsanlage
  • Wand- und Durchbrucharbeiten
  • Luftdurchlässe
  • Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelement
  • Elektroanschlüsse
  • Verkleidungen
  • notwendige Putz- und Malerarbeiten (ggf. anteilig)
  • bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
  • Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
  • Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik einschl. Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung
  • Luftdichtheitsmessung
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • Einbau einer Luftheizung bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus

100-Prozent-Finanzierung bei flexiblen Kreditlaufzeiten für die kontrollierte Wohnraumlüftung im Bestandsbau

Die Programmvariante „KfW – Energieeffizient Sanieren, Einzelmaßnahmen (Nr. 152, Förderkredit)“ bietet einen Kreditrahmen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. bis zu 50.000 Euro für Effizienzmaßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungsanlage oder Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage. In der Regel beträgt die Kreditlaufzeit 20 Jahre, auch kürzere Laufzeiten (bis zu 10 Jahren) oder längere (bis zu 30 Jahren) sind möglich. Der Zinssatz – aktuell (Stand Februar 2015) ab 0,75 Prozent – wird für 10 Jahre fixiert. Bei längeren Kreditlaufzeiten wird der Zins danach neu festgelegt. Die ersten ein bis drei Jahre sind tilgungsfrei, es müssen also in dieser Zeit nur die Zinsen auf den Kredit bezahlt werden.

Moderne Wohnraumlüftung im Neubau - hier kann man doppelt sparen

Wer energieeffizient baut, schont sein Portemonnaie doppelt. Denn mit energieeffizienten Gebäuden lassen sich nicht nur teure Energiekosten reduzieren. Wer neu baut oder eine neu errichtete Wohnimmobilie kauft, sollte auch auf den „KfW-Effizienzhaus-Standard“ achten. Damit lässt sich noch einmal bares Geld sparen: Je geringer der Energiebedarf des KfW-Effizienzhauses ist, desto höher ist der nicht zurückzuzahlende Tilgungszuschuss an die KfW. Bis zu 22,5 Prozent weniger Tilgung sind drin. Der Kredit des Förderprogramms „Energieeffizient bauen (Nr. 153)“ lockt mit günstigen Konditionen (effektiver Zinssatz ab 0,75 Prozent, Stand Fe. 2015). Um den begehrten KfW-Effizienzstandard zu erreichen, können verschiedene Energieeffizienz-Maßnahmen eingesetzt werden. Eine davon ist die kontrollierte Wohnungslüftung.

Geförderte Energieberatung hilft bei Entscheidung

Sind Sie noch unsicher oder haben Sie noch Fragen zu einer kontrollierten Wohnungslüftung in Ihren eigenen vier Wänden? Dann nehmen Sie die staatlich geförderte Energieberatung in Anspruch. Deutschlandweit stehen rund 250 Energieberater bereit, um Fragen rund um Wohnungslüftungsanlagen, Stromsparen, Wärmedämmung, Heiztechnik und Erneuerbare Energien zu beantworten. Kosten: 5 Euro! Die Beratungen werden durch die Verbraucherzentralen durchgeführt und vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Nach einer Erstberatung gibt es die Möglichkeit der erweiterten Beratung von einzelnen Maßnahmen vor Ort wie etwa Detailfragen zur Installation einer Lüftungsanlage. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt einen Zuschuss von 188 Euro für diese exklusive Beratung zur Verfügung.

Förderung kontrollierter Wohnraumlüftung: Win-Win-Situation für Staat und Endverbraucher

Im Januar 2015 wurden die Fördermittel für Effizienzmaßnahmen wie kontrollierte Wohnungslüftung aufgestockt. Folgerichtig, schließlich hat nicht nur der Eigenheimbesitzer Vorteile wie gesunde Raumluft oder geringere Heizkosten. Auch der Staat profitiert von der Effizienzmaßnahme. Rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Konto von Gebäuden. Dabei ist das Heizen der größte Energiefresser. Mit kontrollierter Wohnungslüftung wird nicht mehr aus dem Fenster geheizt. Diese Effizienzmaßnahme ist, ganz abgesehen von den direkt spürbaren Effekten für die Bewohner, ein wesentliches Mittel, um die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die Informationen zu den Förderprogrammen wurden von den jeweiligen Fördermittelgebern ermittelt. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden!

Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme kurzfristigen Änderungen bzw. Einstellungen unterliegen. Um den aktuellen Stand zu erhalten, kontaktieren Sie die genannte Förderstelle. Zentrale KfW-Hotline: Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Service-Nummer)

E-Mail: infocenter@kfw.de

Stand: 2015/16