Baden-Württemberg

Fördergeld für kontrollierte Wohnraumlüftung von der KfW und vom Land.

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Bauen KfW Programm 153

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
www.kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die eine Wohnimmobilie bauen oder
Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie sind.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

beim Neubau:

die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung

beim Kauf:

den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).

Unterstützt wird auch die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnfläche, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum kann über den KfW-Förderkredit Energieeffizient Sanieren (151/152) gefördert werden.

Erst Förderung beantragen, dann das Vorhaben beginnen.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Bauen und Sanieren KfW Programm 431 Baubegleitung

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Alle, die bei Wohnimmobilien zusätzlich zu energetischen Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen.
Projekt ist Renovierung

Renovierung

Abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderzusage in den Kombinationsprodukten werden unterschiedliche Vorhaben gefördert.

Bei Antragstellung in den Kombinationsprodukten ab 01.04.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen oder des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses.

die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen.
Gefördert wird die Erstellung der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate (www.nachhaltigesbauen.de)

Bei Zusagen in den Kombinationsprodukten bis 31.03.2016:

die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen

Geförderte Leistungen während der professionellen Baubegleitung:

Leistungen zur Detailplanung
Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
Kontrolle der Bauausführung
Abnahme und Bewertung der Maßnahmen

Nur in Verbindung mit folgenden KfW-Programmen:

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Energieeffizent Bauen (153)

oder:

Programmen von Landesförderinstituten, die aus diesen Mitteln von der KfW refinanziert werden. Näheres unter der jeweiligen Landesförderstelle.

Förderung ist Zuschuss

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 430

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung.

Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete (u. a.):


Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Wenn kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert wie:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig (www.kfw.de/denkmal).

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

Der Umbau bestehender beheizter Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum wird auch unterstützt.

Kauf von saniertem Wohnraum:

Bei Kauf von saniertem Wohnraum können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Für die Förderung muss ein Sachverständiger eingebunden werden.
Die Einzelmaßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme).

Förderung ist Darlehen

Energieeffizient Sanieren KfW Programm 151/152

Fördermittelgeber: KfW
Anschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main
Kontaktinformationen: Tel.: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
info@kfw.de
Website: www.kfw.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Alle, die Wohnraum energetisch sanieren
oder sanierten Wohnraum ersterwerben.

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.

Maßnahmenpakete:

Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz werden u. a. gefördert:

Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle
Eine Kombination mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist möglich.

Einzelmaßnahmen (wenn kein KfW-Energiehausstandard angestrebt wird):

Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Baunebenkosten
Wiederherstellungskosten
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.

Bauantrag oder Bauanzeige müssen vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein

Maßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (www.kfw.de/inlandsfoerderung)

Förderung ist ZuschussFörderung ist Darlehen

Mietwohnungsfinanzierung BW – Modernisierung

Fördermittelgeber: L-Bank
Anschrift: Abt. Wohnungsunternehmen Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe
Kontaktinformationen: Telefon: 0721 150-3875
Fax: 0721 150-3829
E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de
Website: www.l-bank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Zielgruppe sind Kommunen

Kommunen

Gefördert werden Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen, also: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erweiterung

Erweiterung

Projekt ist Renovierung

Renovierung

In den Förderbereich fällt die energetische Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 85, KfW-Effizienzhaus 100 und KfW-Effizienzhaus 115.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen:
Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung der Heizungsanlage
Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen.
Abbau von Barrieren zum Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Wohnkomforts.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für die Immobilie musste vor dem 01.01.1995 gestellt werden.

Förderung ist Darlehen

Wohnen mit Kind

Fördermittelgeber: L-Bank
Anschrift: Abt. Wohnungsunternehmen Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe
Kontaktinformationen: Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800/150-3030 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail: wohneigentum@l-bank.de
Website: www.l-bank.de
Zielgruppe sind Familien

Familien

Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von Wohneigentum zur eigenen Nutzung. Beim Bau von Eigenheimen werden finanziert: Kosten für das Grundstück, Baukosten einschließlich Baunebenkosten und Kosten der Außenanlagen.
Beim Kauf von Eigenheimen werden finanziert: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten, Kosten für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau.

Die Einkünfte dürfen max. 200.000 Euro betragen. Bei Alleinerziehenden darf die Grenze von 100.000 Euro nicht überschritten werden.
Vor Unterschrift Kaufvertrag, erst Kontakt mit der Förderbank!

Förderung ist Darlehen

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung

Fördermittelgeber: L-Bank
Anschrift: Abt. Wohnungsunternehmen Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe
Kontaktinformationen: Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mai: mietwohnungsbau@l-bank.de
Website: www.l-bank.de
Zielgruppe sind Unternehmen

Unternehmen

Investoren, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierearm gestalten wollen.
Projekt ist Erweiterung

Erweiterung

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Es werden insbesondere folgende Maßnahmen gefördert: energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Einbau von Lüftungsanlagen, Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Erneuerung der Heizungsanlage, Reduzierung von Barrieren.

Das Bauvorhaben wird nur gefördert, wenn das Finanzierungsvolumen mindestens 200.000 Euro beträgt, nicht nur einzelne Wohnungen saniert werden und die Sanierungsmaßnahmen noch nicht begonnen wurden.
Es bestehen Miet- oder Belegungsbindungen.

Förderung ist ZuschussFörderung ist Darlehen

Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Basisförderung (Förderkredit)

Fördermittelgeber: L-Bank
Anschrift: Abt. Wohnungsunternehmen Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe
Kontaktinformationen: Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800/150-3030 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail: wohneigentum@l-bank.de
Website: www.l-bank.de
Zielgruppe sind Familien

Familien

Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, also
• Ehepaare
• Alleinerziehende
• Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
• eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften

Kinder über 18 Jahren können berücksichtigt werden, wenn sie aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und im Haushalt des Antragstellers leben.

Haushalte können auch ohne Kinder eine Förderung erhalten, wenn in dem Haushalt eine schwerbehinderte Person lebt.
Das Gesamteinkommen des Haushalts darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.


Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Erweiterung

Erweiterung

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Gefördert werden zur Selbstnutzung:
- Bau oder Erwerb neuer Immobilien
- Erwerb von gebrauchten Immobilien
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums
Der Primärenergiebedarf des neuen Wohnraums muss mindestens 30 % unter den Anforderungen der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung liegen. Das heißt, der neue Wohnraum muss mindestens den Standard zum KfW-Effizienzhaus 70 erfüllen.

Es werden nur Personen gefördert, die nicht über angemessenes Wohneigentum für ihre aktuelle oder künftige Situation verfügen. Als angemessen gilt regelmäßig eine Wohnfläche von 90 m² für einen 4-Personen-Haushalt.

Förderung ist Darlehen

Energieeffizienzfinanzierung – Bauen

Fördermittelgeber: Landeskreditbank Baden-Württemberg
Anschrift: Förderbank (L-Bank) Börsenplatz 1 70174 Stuttgart
Kontaktinformationen: Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail: energiesparen@l-bank.de
Website: www.l-bank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Für den Bau von Energiesparhäusern erhalten Privatpersonen ein zinsverbilligtes Darlehen. Auch der Kauf von Energiesparhäusern oder von Eigentumswohnungen in besonders energiesparender Bauweise wird gefördert.
Projekt ist Neubau

Neubau

Projekt ist Erwerb

Erwerb

Für den Bau von Energiesparhäusern erhalten Privatpersonen ein zinsverbilligtes Darlehen. Auch der Kauf von Energiesparhäusern oder von Eigentumswohnungen in besonders energiesparender Bauweise wird gefördert.

Private Bauherren. Der Neubau zur Selbstnutzung muss ein KfW-Effizienzhaus-Niveau 70 oder besser erreichen.

Förderung ist Darlehen

Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren

Fördermittelgeber: Landeskreditbank Baden-Württemberg
Anschrift: Förderbank (L-Bank) Börsenplatz 1 70174 Stuttgart
Kontaktinformationen: Telefon: 0711/122-2288
Fax: 0711/122-2674
E-Mail: energiesparen@l-bank.de
Website: www.l-bank.de
Zielgruppe sind Personen

Privatpersonen

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihr Wohneigentum mit bis zu 3 Wohneinheiten energetisch sanieren oder die ein Gebäude bzw. eine Wohnung direkt nach der Sanierung erwerben. Sie müssen die in Baden-Württemberg liegende Immobilie zumindest teilweise selbst bewohnen.
Projekt ist Erwerb

Erwerb

Projekt ist Renovierung

Renovierung

Die Förderung erfolgt wahlweise für ein KfW-Effizienzhaus
oder Einzelmaßnahmen.
Folgende Einzelmaßnahmen beziehungsweise freie Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind förderfähig:
Erneuerung/Einbau der Lüftungsanlage
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung der Heizungsanlage (Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen sowie solarthermische Anlagen können nur bei einer Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme mitgefördert werden.)
Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen.

Die Förderung erfolgt wahlweise für ein KfW-Effizienzhaus
oder Einzelmaßnahmen.
Folgende Einzelmaßnahmen beziehungsweise freie Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind förderfähig:
Erneuerung/Einbau der Lüftungsanlage
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung der Heizungsanlage (Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen sowie solarthermische Anlagen können nur bei einer Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme mitgefördert werden.)
Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen.

Die Förderung gilt für Immobilien, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Ein zugelassener Sachverständiger muss bei allen Maßnahmen eine Beratung, energetische Fachplanung und Baubegleitung vornehmen.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die Informationen zu den Förderprogrammen wurden von den jeweiligen Fördermittelgebern ermittelt. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden!

Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme kurzfristigen Änderungen bzw. Einstellungen unterliegen. Um den aktuellen Stand zu erhalten, kontaktieren Sie die genannte Förderstelle. Zentrale KfW-Hotline: Tel.: 0800 539 9002 (kostenfreie Service-Nummer)

E-Mail: infocenter@kfw.de

Stand: 2015/16

Quellenangaben

  • KfW bzw. jeweiliger Landesfördergeber